
Handwerk im Herzen
Unsere Abfüllflächen- & Abwassertechnik
Zu unseren Kernkompetenzen zählt die Planung, der Bau und die Installation von Abscheideranlagen für gefährliche Medien. Als WHG-Fachbetrieb betreuen wir umfassend Ihr Unternehmen von der Vorplanung bis zur Abnahme. Hierzu gehören die Herstellung von Abscheidern, Schächten, Wannen und Flächen mit bauaufsichtlicher Zulassung zum Auffangen von wassergefährdenden Flüssigkeiten sowie schnelle und preiswerte Sanierung mit vorschriftengerechten und bewährten Abdicht- und Fugensystemen oder GFK-Schachtkammern.
Benzinabscheider (Klasse II) und Koaleszenzabscheider (Klasse I)
Abscheider für mineralische Leichtflüssigkeiten nach DIN 1999-100/EN 858 Teil 1 und 2 bestehen in Fließrichtung gesehen aus den Funktionsbereichen Schlammfang, Ölabscheider bzw. Benzinabscheider, Koaleszenzabscheider und Probeentnahmeschacht.
Im Ölabscheider bzw. Benzinabscheider werden die mineralischen Leichtstoffe aufgrund
ihrer geringeren Dichte zu Wasser vom Abwasser getrennt und steigen an die Oberfläche.
Sie bilden dort eine Schwimmschicht, die bei entsprechendem Füllstand fachgerecht entnommen
werden muss. Bei Koaleszenzabscheidern lagern sich zusätzlich kleine Öltröpfchen, die
nicht abgeschieden werden, an einem ölfreundlichen Trägermaterial an und vereinigen sich
zu einem großen Öltropfen (Koaleszenz). Dieser löst sich, schwimmt auf und ist somit abscheidbar.
Vorgeschaltet wird dem Ölabscheider bzw. Benzinabscheider ein Schlammfang. Hier setzen sich die im
Abwasser befindlichen Feststoffe wie Sand und Schlamm ab.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Abfüllflächen und Abwassertechnik führen wir
alle geforderten Prüfungen an Ihren Anlagen durch.
Gemäß der DIN 1999-100 in Verbindung mit der EN 858 Teil 1 und 2 müssen Leichtflüssigkeit und
Fettabscheider nach DIN 4040-100 regelmäßig entleert, gewartet und auf Dichtigkeit überprüft
werden. Wir erstellen für Sie alle notwendigen behördlichen Dokumentationen zu den gesetzlich
geforderten Generalinspektionen. Einschließlich der Dichtigkeitsprüfung, die alle 5 Jahre
(in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre) stattfinden sollte.
Wir bieten
- Durchführung von Schulungen (mit Zertifikat), Einweisung in Betrieb und Funktionsweise der Anlage vor Ort
- Monatliche und halbjährliche Überprüfung inkl. Führen Ihres Betriebstagebuches
- Durchführung der Generalinspektion inkl. Sanierungsvorschlägen zur Dichtigkeitsprüfung, Entsorgung und Dokumentation
- Instandhaltung der kompletten Anlage
- Auslegungsberechnungen und Projektierung bei An- und Neubau
- Erstinbetriebnahme und Abnahme aller bestehenden Anlagen
Sie wünschen weitere Informationen? Eine unverbindliche, fach- und termingerechte Beratung vor Ort?
Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns an umwelt@goehler.de!